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AGB für die Tanzschule Timo Müller KG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADTV Tanzschule Timo Müller KG

 

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmung (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der ADTV Tanzschule Timo Müller KG (nachfolgend: Tanzschule) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) geschlossen werden, wenn diese über den Internetauftritt der Tanzschule unter http://www.Tanzschule-timo-mueller.de oder auch der direkt vor Ort in der Tanzschule abgeschlossen werden, wobei die Allgemeine Geschäftsbedingungen als Aushang in der Tanzschule einzusehen sind.

1.2. Kunde ist derjenige, der die Anmeldung in Papierform unterschreibt bzw. online die Bestellung als Teilnehmer tätigt. Dieser ist gleichzeitig auch Zahlungsverpflichteter und damit Rechnungsempfänger. Als solcher hat er für den geschuldeten Betrag einzustehen. Im Fall, dass beide Teilnehmer eines Paares die Anmeldung in Papierform unterschreiben, haften sie als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars.

 

2. Anmeldung zu den Kursen/Vertragsschluss

2.1. Für die Anmeldung zu einem befristeten bzw. unbefristeten Tanzkurs muss der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) akzeptieren.

Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform oder mit Absendung des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite http://www.Tanzschule-timo-mueller.de werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.

2.2. Die Anmeldung zu den Tanzkursen kann auch über die Internetseite der Tanzschule erfolgen. Durch das Absenden des Bestellformulars auf der Internetseite http://www.Tanzschule-timo-mueller.de kommt ein bindender Vertrag zustande. Die Tanzschule behält sich vor, die Kapazitäten in den einzelnen Tanzkursen zu prüfen und wird dem Kunden falls notwendig eine gesonderte Absage per E-Mail zusenden. Die automatisierte Auftragsbestätigung, die durch das Buchungssystem erzeugt wird, führt zu einem Vertragsschluss.

2.3. Eingabefehler kann der Kunde über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels des Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren bzw. die in dem Kursbuchungstool angebotenen Schaltflächen „zurück“ und „weiter“ nutzen.

2.4. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der anmeldende Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen Vertragspartner der Tanzschule.

 

3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand des Vertrages zwischen der Tanzschule und dem Kunden ist die Erbringung von Dienstleistungen der Tanzschule gem. den Kursbeschreibungen des gebuchten Tanzkurses.

3.2. Der Vertrag kommt zustande mit: ADTV Tanzschule Timo Müller KG , Dieselstraße 5, 61169 Friedberg

3.3. Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine, die Kurshonorare, die Clubbeiträge, die Preisnachlässe und Rabatte sowie der Inhalt des Tanzkurses ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite http://www.Tanzschule-timo-mueller.de.

3.4. Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der Tanzschule in den Tanzkursen findet in deutscher Sprache statt.

 

 

4. Einwilligung in die Fotoveröffentlichung

4.1. Der Kunde erteilt mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an einem Tanzkurs seine Einwilligung, dass die von der Tanzschule getätigten Fotoaufnahmen bei den Tanzstunden und Tanzpartys auf der Homepage der Tanzschule unter http://www.Tanzschule-timo-mueller.de zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde erlaubt der Tanzschule die unentgeltliche Nutzung an den Fotoaufnahmen.

4.2. Die TANZSCHULE klärt den KUNDEN darüber auf, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

4.3. Die TANZSCHULE informiert den KUNDEN darüber, dass bei der Veröffentlichung eines Gruppenfotos der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu führt, dass das Foto entfernt wird.

4.4. Der KUNDE kann die Einwilligungserklärung für die Zukunft widerrufen. Dazu hat er eine E-Mail-Nachricht an info@Tanzschule-timo-mueller.de zu senden, in welcher er das zu entfernende Foto (Bildnummer, Link zur Bildseite) zu bezeichnen hat.

4.5. Die TANZSCHULE verpflichtet sich, das vom KUNDEN genau bezeichnete Bild innerhalb einer Frist von maximal 2 Werktagen nach Eingang des Widerrufs zu löschen bzw. zu entfernen.

4.6. Die TANZSCHULE versichert dem KUNDEN, dass keine nachträgliche und  wesentliche Bildbearbeitung an den gemachten Fotos vorgenommen wird.

 

5. Unbefristete und befristete Tanzkurse

5.1. Der KUNDE hat die Möglichkeit, bei der TANZSCHULE an unbefristeten Tanzkursen teilzunehmen, die von der TANZSCHULE außerhalb von zeitlich befristeten Tanzkursen angeboten werden.

5.2. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag notwendig. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag ist gem. den Regelungen in Ziff. 6.2. kündbar. Die Tanzschule ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen zu verweigern.

5.3. Darüberhinaus hat der Kunde die Möglichkeit bei der Tanzschule auch an befristeten Tanzkursen teilzunehmen, die von der Tanzschule im Rahmen unterschiedlich zeitlich befristete Tanzkurse angeboten werden. Die Dauer der Befristung ergibt sich aus der Beschreibung in dem Kursbogentool auf der Internetseite http://www.Tanzschule-timo-mueller.de.

5.4. Befristete Verträge enden mit Ablauf der jeweiligen Frist automatisch.

Ziff. 6.1. gilt entsprechend.

5.5. Die Zahlungsbedingungen für einen unbefristeten Tanzkurs richten sich nach den Regelungen in Ziff. 10.4.

5.6. Für Sonderveranstaltungen wie Tanzparties, Tanzbälle, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Konfirmationen, Kindergeburtstage, Weihnachtsfeiern etc. behält sich die TANZSCHULE vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines befristeten/unbefristeten Tanzkurses zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen wie Trauerfall, Wasserschaden, Heizungsschaden, Licht- und Elektrikschaden, ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung des vorgesehenen Tanzlehrers. Die Tanzschule wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der KUNDE kostenfrei teilnehmen kann.

 

6. Kündigung

6.1. Der einem befristeten Tanzkurs zugrundeliegende Vertrag kann vom Kunden nicht gekündigt werden. Ein solcher Vertrag endet gem. Ziff. 5.4. mit Ablauf der jeweiligen Frist automatisch.

6.2. Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten unterjährigen Tanzkurs (1 Tag – 364 Tage) kann der zugrundeliegende Vertrag bei einer 3-monatigen Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die zu Beginn abgeschlossene Laufzeit.

Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs mit einer Laufzeit von einem Jahr kann der zugrundeliegende Vertrag bei einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages in Textform (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die zu Beginn abgeschlossene Laufzeit.

Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs von mindestens 2 Jahren kann der zugrundeliegende Vertrag bei einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des Vertrages in Textform (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate zum Preis eines Jahresvertrages.

6.3. Die gesamten Verlängerungen gelten auch weiterhin, falls die vorstehenden Verträge nicht gekündigt werden und sich jeweils wieder erneut um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängern.

 

7. Ferien- und Feiertagsregelung

7.1. Während der hessischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Jugend- und Schülertanzkurse statt. Die Vertragslaufzeiten für die Schülerkurse werden nur für die Grundkurse und F-Kurse um die Dauer der Ferien verlängert.

7.2. Dies gilt nicht für die erwachsenen Tanzkurse. Für die erwachsenen Tanzkurse gelten die Tanzschulbetriebsferien, die in der TANZSCHULE ausliegen. Die Betriebsferien haben keinen Einfluss auf den Vertragsbeginn bzw. das Vertragsende.

 

8. Rücktritt/Absage/Übertragung von Stunden

8.1. Sollte die Zusammensetzung der angemeldeten Kursteilnehmer im Verhältnis von Frauen und Männern unausgewogen sein, besteht – außer bei Singlekursen – kein Rücktrittsrecht des KUNDEN. Die Tanzschule übernimmt keine Garantie für eine/n Tanzpartner/in.

8.2. Sollte dem KUNDEN die Teilnahme an dem Tanzkurs oder einzelnen Stunden aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht bis zum Ende möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Kursgebühr und/oder auf Teilnahme an anderen Kursen der TANZSCHULE. Dies gilt auch für andere Gründe, die in der Person des KUNDEN begründet sind, wie z.B. geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung.

8.3. Eine Rückzahlung für versäumte Stunden kann nicht erfolgen. Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in Parallelkursen der gleichen Kursstufe nach- oder vorgeholt werden.

8.4. Bei Nichtteilnahme an einem Kurs durch Krankheit kann der Vertrag aber unter Vorlage eines ärztlichen Attestes – in Absprache mit der TANZSCHULE - zunächst für maximal 3 Monate ausgesetzt werden. Das Aussetzen eines Vertrages hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist gem. Ziffer 6. Die ausgesetzte Zeit wird am Ende des Vertrages angehängt. Sollte eine weitere Teilnahme an dem gebuchten Tanzkurs nicht mehr möglich sein, kann unter Vorlage eines Attestes eine Gutschrift in Form eines Gutscheins für den Kurs erstellt werden.

8.5. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen (Schwangerschaft oder nachhaltig eintretende Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht) nicht bis zum Ende besucht werden können, werden die verbleibenden Kursstunden für einen weiteren Kurs gutgeschrieben. Es erfolgt keine Rückzahlung von vorausgezahlten Beträgen.

Trennt sich ein Paar während eines Kurses sind dessen ungeachtet die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Rückzahlung erfolgt auch hierbei nicht.

8.6. Der gebuchte Tanzkurs ist außerhalb der Gutscheinregelung der Ziff. 8.5. nicht auf dritte Personen übertragbar.

 

9. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von der TANZSCHULE für den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung gespeichert. Die Einzelheiten des gebuchten Tanzkurses werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesendet oder übergeben. Diese AGB können auch auf der Internetseite der TANZSCHULE abgerufen und ausgedruckt werden.

 

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die jeweiligen Kursgebühren, Kurshonorare, ggf. weitere Kosten, Rabatte, Ermäßigungen und Zugaben ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite www.Tanzschule-timo-mueller.de. Die Kursgebühren sind in Euro angegeben und verstehen sich pro Person inkl. MwSt. und GEMA.

10.2. Der KUNDE hat die Kursgebühr gemäß den von der TANZSCHULE angebotenen Zahlungsarten zu entrichten. Folgende Zahlungsarten werden angeboten:

* Banklastschrift

* Barzahlung

10.3. Die vollständige Kursgebühr befristeter Verträge wird mit der Anmeldung fällig und ist am ersten Tag des Kurses in bar oder per Lastschrift im Voraus bzw. spätestens am Tage der ersten Tanzkursstunde zu entrichten.

Sollte der Kurs bei Kursbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist die Tanzschule berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an dem Tanzkurs auszuschließen.

10.4. Bei der Anmeldung zu unbefristeten Tanzkursen erfolgt die Abrechnung monatlich. Die Gebühren für die unbefristeten Tanzkurse sind monatlich jeweils zum 1. eines Monats fällig.

10.5. Sofern der KUNDE die Zahlungsart Banklastschrift gewählt hat, zieht die TANZSCHULE den monatlichen Kursbeitrag am Ersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats ein.

10.6. Sollte eine Banklastschrift durch die TANZSCHULE nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so muss der KUNDE die vom Bankinstitut erhobenen Stornogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr übernehmen, wenn die Rücklastschrift nicht von der TANZSCHULE zu verantworten ist. (z.B. falsche Kontonummer, falsche BLZ, Konto-Nr. und Name nicht identisch, undeutliche / schlecht lesbare / nicht eindeutige Angaben etc.). Die Stornogebühren der Bank und die der TANZSCHULE dadurch anfallenden Zusatzkosten betragen insgesamt 4 Euro pro Person. Dem KUNDEN steht es frei nachzuweisen, dass der TANZSCHULE durch den Rücktritt ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

11. Haftung

11.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die TANZSCHULE richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

11.2. Die Haftung der TANZSCHULE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der TANZSCHULE, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der TANZSCHULE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TANZSCHULE.

11.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die TANZSCHULE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TANZSCHULE beruhen, haftet die TANZSCHULE unbeschränkt.

11.4. Sofern die TANZSCHULE zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

11.5. Für die Garderobe bzw. anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit der TANZSCHULE nicht zumindest eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

 

12. Sonstiges

12.1. Der KUNDE hat bei den Kursen Kindertanz, Breakdance und Hip Hop eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 EUR zu zahlen.

12.2. Die Kurse Medaillentanzen Erwachsene Stufe3, Stufe 4, Stufe 5, Stufe 6 und Supergoldstar finden erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Tanzpaaren statt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Bei KUNDEN, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit der TANZSCHULE in dieser Eigenschaft ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der TANZSCHULE in 61169 Friedberg (Hessen).

13.4. Dies gilt auch, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der TANZSCHULE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.