AGB für die Tanzschule Timo Müller KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ADTV Tanzschule Timo Müller KG
Stand: September 2026
ADTV Tanzschule Timo Müller KG
Dieselstraße 5
61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: 06031 721515
E-Mail: info(at)tanzschule-timo-mueller.de
Internet: www.tanzschule-timo-mueller.de
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der ADTV Tanzschule Timo Müller KG, Dieselstraße 5, 61169 Friedberg (nachfolgend „Tanzschule“), und ihren Kunden über Tanzkurse, Workshops, Unterrichtsangebote und sonstige von der Tanzschule angebotene Leistungen.
Die AGB gelten sowohl für Verträge, die über die Internetseite bzw. das Online-Buchungssystem der Tanzschule geschlossen werden, als auch für Verträge, die persönlich, schriftlich oder in Textform abgeschlossen werden.
1.2
Kunde und Vertragspartner ist grundsätzlich die Person, die die Anmeldung vornimmt.
Meldet eine Person eine andere Person zu einem Kurs an, muss sie zur Abgabe der entsprechenden Vertragserklärung berechtigt sein.
Bei Minderjährigen wird der Vertrag grundsätzlich durch einen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen. Der anmeldende gesetzliche Vertreter wird Vertragspartner und ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
1.3
Bei Paaranmeldungen ergibt sich aus dem jeweiligen Buchungsvorgang, ob jeder Teilnehmer einen eigenen Vertrag abschließt oder eine Person die Anmeldung und Zahlungsverpflichtung für beide Teilnehmer übernimmt.
Eine gesamtschuldnerische Haftung beider Teilnehmer besteht nur, soweit dies bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1
Die Darstellung von Kursen, Workshops und sonstigen Angeboten auf der Internetseite der Tanzschule stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar.
2.2
Bei einer Online-Buchung gibt der Kunde durch Betätigung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche eine verbindliche Vertragserklärung ab.
Soweit es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Verbraucher handelt, wird die Bestellsituation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gestaltet und der Kunde ausdrücklich auf seine Zahlungspflicht hingewiesen.
2.3
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tanzschule die Anmeldung ausdrücklich bestätigt oder das elektronische Buchungssystem eine Buchungs- bzw. Vertragsbestätigung übermittelt, aus der sich die Annahme der Buchung ergibt.
Die Tanzschule ist berechtigt, eine Anmeldung insbesondere dann abzulehnen, wenn ein Kurs ausgebucht ist, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere sachliche Gründe einer Durchführung entgegenstehen.
2.4
Vor Abgabe seiner Online-Buchung kann der Kunde seine Eingaben über die im Buchungssystem vorgesehenen Funktionen überprüfen und korrigieren.
2.5
Unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Online-Bestellung werden dem Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Leistung, Gesamtpreis, Vertragslaufzeit und gegebenenfalls Kündigungsbedingungen, klar und verständlich angezeigt.
3. Vertragsgegenstand
3.1
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des jeweils gebuchten Tanzkurses, Workshops, Trainings oder sonstigen Angebots entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung.
3.2
Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Kursbeschreibung, der Buchungsbestätigung, der angegebenen Zahl und Dauer der Unterrichtseinheiten, dem Beginn und gegebenenfalls Ende des Kurses, der vereinbarten Vertragslaufzeit sowie dem bei Vertragsschluss angegebenen Preis.
3.3
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt, sofern für ein bestimmtes Angebot nichts anderes angegeben ist.
3.4
Die Tanzschule schuldet die fachgerechte Durchführung des Unterrichts, nicht jedoch einen bestimmten persönlichen Lernerfolg des Teilnehmers.
4. Befristete Kurse, Workshops und Veranstaltungen
4.1
Befristete Kurse sind insbesondere Kurse, Workshops oder Veranstaltungen, bei denen bereits bei Vertragsschluss ein konkreter Termin oder ein bestimmter Leistungszeitraum festgelegt ist.
Hierzu können beispielsweise acht- oder zehnwöchige Tanzkurse, Crashkurse, Hochzeitstanzkurse und Workshops gehören.
4.2
Der Vertrag endet bei einem solchen befristeten Angebot automatisch mit Durchführung der vereinbarten letzten Unterrichtseinheit bzw. mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.
4.3
Eine ordentliche Kündigung oder kostenlose Stornierung eines verbindlich gebuchten befristeten Kurses durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich eine abweichende Stornierungsmöglichkeit vereinbart wurde.
Dies gilt auch dann, wenn der Kurs bei Zugang der Stornierung noch nicht begonnen hat.
4.4
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Widerrufsrecht bei Online-Buchungen
5.1 Fest terminierte Freizeitangebote
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dies betrifft insbesondere fest terminierte Tanzkurse, Workshops, Tanzveranstaltungen und vergleichbare Angebote mit bei Vertragsschluss festgelegtem Termin bzw. Zeitraum.
Die Tanzschule informiert den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung darüber, wenn für das konkret gebuchte Angebot kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
5.2 Andere online abgeschlossene Verträge
Soweit für einen online geschlossenen Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte gesetzliche Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars.
5.3 Elektronische Widerrufsfunktion
Soweit bei einem über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, stellt die Tanzschule während der Widerrufsfrist die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
6. Verträge mit Mindestlaufzeit / fortlaufende Verträge
6.1
Die Tanzschule kann neben befristeten Kursen auch Verträge mit einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit, beispielsweise zwölf oder 24 Monaten, anbieten.
Die konkret vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.
6.2
Ein Vertrag mit vereinbarter Mindestvertragslaufzeit kann ordentlich mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit gekündigt werden.
Ist im konkreten Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt die kürzere Frist.
6.3
Wird der Vertrag nicht zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich – soweit gesetzlich zulässig und vertraglich vorgesehen – auf unbestimmte Zeit.
Eine erneute automatische Verlängerung um zwölf oder 24 Monate erfolgt nicht.
6.4
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag vom Kunden jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
6.5
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
7. Form und Zugang einer Kündigung
7.1
Eine Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Weitergehende gesetzliche Möglichkeiten zur Abgabe einer Kündigung bleiben unberührt.
7.2
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, stellt die Tanzschule auf ihrer Internetseite die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmöglichkeit einschließlich Kündigungsschaltfläche und Bestätigungsseite zur Verfügung.
7.3
Über eine elektronisch erklärte Kündigung erhält der Kunde die gesetzlich vorgesehene elektronische Bestätigung.
8. Hessische Schulferien, gesetzliche Feiertage und unterrichtsfreie Zeiten
8.1
Während der offiziellen hessischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein regulärer Tanzunterricht statt.
Diese unterrichtsfreien Zeiten sind Bestandteil der Jahres- und Kursplanung der Tanzschule und werden bei der Kalkulation der jeweiligen Kurs- und Monatsbeiträge berücksichtigt.
8.2
Für diese planmäßig unterrichtsfreien Zeiten besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung, anteilige Erstattung oder Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
8.3
Bei einzelnen zeitlich befristeten Sonderkursen, Workshops oder Ferienangeboten kann ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen werden. Maßgeblich ist in diesem Fall die jeweilige Kursbeschreibung.
9. Unterrichtsausfall, Terminänderungen und Änderungen im Kursbetrieb
9.1
Die Tanzschule darf einzelne Unterrichtstermine aus sachlichem Grund verlegen, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung eines Tanzlehrers, technischen Störungen, Schäden an den Unterrichtsräumen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen.
9.2
Bei Ausfall einer vereinbarten Unterrichtseinheit wird die Tanzschule nach Möglichkeit einen Ersatztermin, eine Teilnahme an einem geeigneten Parallelkurs oder eine andere gleichwertige Ersatzleistung anbieten.
9.3
Kann eine ausgefallene vertraglich geschuldete Leistung weder nachgeholt noch anderweitig gleichwertig erbracht werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich der nicht erbrachten Leistung unberührt.
9.4
Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Ein sachlich begründeter Wechsel der Lehrkraft berechtigt daher grundsätzlich nicht zur Kündigung oder Rückforderung von Kursgebühren.
9.5
Die Tanzschule kann einen Kurs absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder eine Durchführung aus anderen wichtigen Gründen nicht möglich ist.
Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer Umbuchung oder Gutschrift zustimmt.
10. Nichtteilnahme, Krankheit und Stilllegung des Vertrages
10.1
Kann der Kunde an einzelnen Unterrichtseinheiten aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht teilnehmen, bleibt der Vergütungsanspruch der Tanzschule grundsätzlich bestehen.
Dies gilt insbesondere bei Urlaub, beruflicher Verhinderung, privaten Terminen oder kurzfristiger Erkrankung.
10.2
Ein Anspruch auf Erstattung einzelner versäumter Unterrichtseinheiten besteht grundsätzlich nicht.
10.3
Versäumte Stunden können nach vorheriger Absprache und nur nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten in einem geeigneten Parallelkurs nachgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachholmöglichkeit besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
10.4 Länger andauernde Erkrankung
Dauert eine Erkrankung länger als vier Wochen an und ist dem Kunden deshalb eine Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich, kann der Vertrag des erkrankten Kunden auf Antrag vorübergehend stillgelegt werden.
Die Tanzschule kann hierfür einen geeigneten Nachweis über die Dauer der gesundheitlich bedingten Verhinderung verlangen.
10.5 Stilllegung ausschließlich für den erkrankten Vertragspartner
Bei Paaren oder gemeinsam angemeldeten Teilnehmern betrifft die Stilllegung ausschließlich den Vertrag bzw. den Vertragsanteil der tatsächlich erkrankten Person.
Der Vertrag des nicht erkrankten Tanzpartners wird dadurch nicht automatisch stillgelegt, verlängert, unterbrochen oder beendet.
Dies gilt auch dann, wenn der nicht erkrankte Partner aufgrund der Erkrankung des Tanzpartners vorübergehend nicht am gemeinsamen Unterricht teilnehmen möchte.
10.6 Verlängerung der Vertragslaufzeit
Die Dauer der genehmigten Stilllegung wird an die vereinbarte Vertragslaufzeit des erkrankten Kunden angehängt.
Beispiel: Wird ein Vertrag für zwei Monate stillgelegt, verlängert sich die vertragliche Leistungs- bzw. Mindestlaufzeit des erkrankten Kunden entsprechend um zwei Monate.
Während der genehmigten Stilllegungszeit besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Zahlung der für diesen Zeitraum ausgesetzten laufenden Beiträge, soweit mit der Tanzschule nichts Abweichendes vereinbart wurde.
10.7 Kündigungsbezugszeitpunkt bleibt unverändert
Die Stilllegung verändert nicht den für die Kündigung maßgeblichen ursprünglichen vertraglichen Bezugspunkt.
Durch die Verlängerung der tatsächlichen Vertragslaufzeit infolge der Stilllegung entsteht insbesondere kein neuer oder verschobener jährlicher Kündigungsstichtag.
Die Stilllegung dient ausschließlich dazu, die wegen der Erkrankung nicht nutzbare Vertragszeit an die vereinbarte Leistungsdauer anzuhängen.
Die gesetzlichen Kündigungsrechte sowie die gesetzlich zulässigen Kündigungsfristen bleiben hiervon unberührt.
10.8
Die Stilllegung beginnt grundsätzlich erst nach Mitteilung an die Tanzschule und deren Bestätigung. Eine rückwirkende Stilllegung erfolgt nur, wenn dies aufgrund besonderer Umstände angemessen ist und die längerfristige Erkrankung entsprechend nachgewiesen wird.
10.9 Schwangerschaft
Kann eine Kundin aufgrund einer Schwangerschaft aus medizinischen Gründen für einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen, können die Regelungen zur krankheitsbedingten Stilllegung entsprechend angewandt werden.
10.10
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, werden durch diese Regelungen nicht ausgeschlossen.
11. Tanzpartner und Paarzusammensetzung
11.1
Die Tanzschule übernimmt – außer soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – keine Garantie dafür, dass jederzeit ein bestimmter Tanzpartner oder eine bestimmte Anzahl von Tanzpartnern zur Verfügung steht.
11.2
Ein unausgewogenes Verhältnis unterschiedlicher Tanzrollen oder Geschlechter begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sofern die vertragsgemäße Teilnahme am Unterricht weiterhin möglich ist.
Die Tanzschule bemüht sich im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten um einen sinnvollen und angemessenen Unterrichtsablauf.
12. Übertragung einer Buchung
12.1
Die Übertragung eines gebuchten Kursplatzes auf eine andere Person bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Tanzschule.
12.2
Ein gesetzlicher Anspruch des Kunden bleibt hiervon unberührt.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1
Es gelten die bei Vertragsschluss für das jeweilige Angebot ausgewiesenen Preise.
Die Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
13.2
Bei befristeten Kursen ist die vollständige Kursgebühr zu dem im Buchungsvorgang bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig.
Ist kein anderer Zeitpunkt angegeben, ist die Kursgebühr spätestens zum Beginn des ersten Kurstermins fällig.
13.3
Bei Verträgen mit monatlicher Zahlung sind die vereinbarten Monatsbeiträge zu den im Vertrag angegebenen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
13.4
Die angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt.
13.5
Wird eine vom Kunden zu vertretende Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgegeben, kann die Tanzschule Ersatz der ihr hierdurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.6
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Vertragstext und elektronische Kommunikation
14.1
Bei Online-Verträgen erhält der Kunde die wesentlichen Vertragsinformationen und die Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
14.2
Die jeweils gültigen AGB sind auf der Internetseite der Tanzschule abrufbar.
15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
15.1
Die Teilnahme an einem Tanzkurs ist nicht davon abhängig, dass der Kunde in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken einwilligt.
15.2
Soweit für Foto-, Video- oder Tonaufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.
Die Einwilligung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
15.3
Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung und den Datenschutzinformationen der Tanzschule.
16. Datenschutz
16.1
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
16.2
Einzelheiten zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Tanzschule.
17. Haftung
17.1
Die Tanzschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.2
Für sonstige Schäden haftet die Tanzschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
17.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Tanzschule für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
17.4
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17.5
Für mitgebrachte Gegenstände gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
18. Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung
18.1
Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur in einem gesundheitlichen Zustand am Tanzunterricht teilzunehmen, der eine gefahrlose Teilnahme nach vernünftiger Einschätzung zulässt.
18.2
Bei gesundheitlichen Einschränkungen sollte vor der Teilnahme gegebenenfalls ärztlicher Rat eingeholt werden.
19. Mindestteilnehmerzahl und besondere Kursbedingungen
19.1
Soweit für einen bestimmten Kurs eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, kann die Tanzschule den Kurs absagen oder – mit Zustimmung des Kunden – auf einen anderen Termin verlegen.
19.2
Bei einer Absage durch die Tanzschule werden für nicht erbrachte Leistungen bereits entrichtete Kursgebühren zurückerstattet.
Alternativ kann der Kunde freiwillig einer Umbuchung oder Gutschrift zustimmen.
20. Außerordentliche Kündigung
20.1
Das Recht beider Parteien, ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
20.2
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende oder bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Die ADTV Tanzschule Timo Müller KG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
22. Schlussbestimmungen
22.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
22.2
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
22.3
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Friedberg (Hessen).
22.4
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die ab dem 01.01.2026 abgeschlossen werden.
Für bereits zuvor abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen und die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
